Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stefan Kanitz (im folgenden Auftragnehmer genannt)

§ 1 Vertragsschluss

Für Verträge mit dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Preise und Zahlung

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz rechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, fallen die Verzugszinsen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

§ 3 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung des Auftragnehmers die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 4 Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe der von dem Auftragnehmer zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft mitteilt.

§ 5 Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Internetpräsenz zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen auftreten, wird der Kunde dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

§ 6 Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer räumt dem Kunden ein einfaches und übertragbares Nutzungsrecht ein.

Der Auftragnehmer geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

Der Auftragnehmer nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird der Auftragnehmer vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde dem Auftragnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er den Auftragnehmer unverzüglich darüber informieren.

Bei der unentgeltlichen Verwendung und Weitergabe von Open Source Software richten sich die Nutzungsrechte nach dem der Software zugrunde liegenden Lizenz.

§ 7 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 8 Gewährleistung

Bei der unentgeltlichen Verwendung und Weitergabe von Open Source Software ist die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers auf arglistig verschwiegene Mängel beschränkt.

§ 9 Haftung

Bei der unentgeltlichen Verwendung und Weitergabe von Open Source Software ist die Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 10 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung

Der Auftragnehmer speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).

Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

§ 12 Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

Die E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise GPG auf seiner Seite zur Verfügung.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Die Verbindlichkeit der E-mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

§ 13 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag Lübeck vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Lübeck vereinbart.

Stand Januar 2010